Unser Tipp:

Privatpersonen können bis zu 20% und seit Januar 2009 maximal 20.000 € vom Lohn für haushaltsnahe Dienstleistungen (jedoch nicht für Gutscheine), höchstens also insg. 4.000 € in der Steuererklärung von der Steuerschuld abziehen.


So gehen Sie vor

 

  • Lassen Sie sich eine ordentliche Rechnung ausstellen und bewahren Sie diese gut auf. Bezahlen Sie die Rechnung nicht in bar, sondern überweisen Sie den Betrag. Noch einfacher , Sie nehmen an unserem Lastschriftverfahren teil sprechen Sie uns gerne an. 
  • Sie können maximal Arbeits- und Fahrtkosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld.